Zusatzinformationen

Information zum Ablauf und

Informationen für die Erziehungsberechtigten

Jugendliche, welche Interesse an einem zukünftigen Job im Rahmen der Taschengeldbörse haben, können sich telefonisch, per Mail oder persönlich bei den Verantwortlichen der Taschengeldbörse anmelden und registrieren. Im Anschluss werden die Jugendlichen einzeln oder in Gruppen zu einem Erstgespräch eingeladen, um über den Ablauf der Vermittlung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert zu werden. Es werden die möglichen Tätigkeiten hinsichtlich Art, Umfang und Ort erfasst. Dieses Gespräch findet im Café Insel der Caritas in Euskirchen statt.

Minderjährige Jugendliche erhalten dabei ein Formblatt zur Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ohne diese Erklärung wird eine Jobvermittlung durch die  Taschengeldbörse nicht erfolgen.

Auch die Senioren werden zuvor, wie die Jugendlichen, zu einem Erstgespräch eingeladen und über alle wichtigen Bedingungen aufgeklärt.

Im nächsten Schritt prüfen die Mitarbeiter der Taschengeldbörse inwieweit  die Bedürfnisse, Wünsche und Möglichkeiten in Übereinstimmung gebracht werden können. Danach erfolgt die Zusage an beide Seiten. Erst dann werden Kontaktdaten an beide Seiten weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt ist die primäre Aufgabe und Funktion der Taschengeldbörse als erfüllt anzusehen. Fortan vereinbaren beide Partner das weitere Vorgehen.

Treten trotz sorgfältiger Überprüfung und nach Führen des Erstgesprächs dennoch persönliche Probleme während der Ausführung eines Jobs auf, so steht die Taschengeldbörse für ein telefonisches oder persönliches Gespräch zur Verfügung.

Nach erfolgreicher Ausübung eines Taschengeldjobs verbleibt das Profil des Jugendlichen und des Seniors in der Datenbank für zukünftige Jobs.

Die Taschengeldbörse vermittelt keine regelmäßige Beschäftigung des Jugendlichen, da diese melde- und sozialversicherungspflichtig wäre.

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